Diözesanausschuss

Nürnberg
KjG St. Maximilian Kolbe

Stein
KjG St. Albertus Magnus Stein
Stein
KjG St. Albertus Magnus Stein

Nürnberg
KjG Zum Guten Hirten
Büro

KjG St. Sebald Altenfurt

Nürnberg
KjG Einzelmitglieder
Der Diözesanausschuss
Der Diözesanausschuss berät über die Arbeit und beschließt über laufende Angelegenheiten des Diözesanverbandes.
Dem Diözesanausschuss sind insbesondere folgende Aufgaben vorbehalten:
- Planung und Vorbereitung der Diözesankonferenz
- Sorge für die Durchführung der Beschlüsse der Diözesankonferenz
- Beschlussfassung über den Etat des Diözesanverbandes
- Berufung der Mitglieder von Sachausschüssen
- Schlichtung und Entscheidung bei Konfliktfällen
Zusätzlich nimmt der Diözesanausschuss folgende Aufgaben wahr:
- Unterstützung der Diözesanleitung
- Beratung der Diözesanleitung, sowie Kontrolle der laufenden Geschäftsführung
Stimmberechtigte Mitglieder des Diözesanausschusses sind:
- vier Frauen,
- vier Männer,
- von diesen ist mindestens einer höchstens zwei Geistliche Leitung
- die Mitglieder der Diözesanleitung
Beratende Mitglieder sind:
- die DiözesanreferentInnen
- die LeiterInnen von Sachausschüssen
- ein Mitglied des Diözesanvorstandes des BDKJ
Die Diözesanleitung und der Diözesanausschuss können Gäste einladen.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanausschusses müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.
Die Anzahl der Einzelmitglieder im Diözesanausschuss, die nicht der Diözesanleitung angehören, ist auf zwei Personen begrenzt.
Mitglieder des Diözesanausschusses, die nicht Mitglied der Diözesanleitung sind, werden von der Diözesankonferenz für zwei Jahre gewählt. Mitglieder im Diözesanausschuss können nur PfarrleiterInnen und aus den Pfarrgemeinschaften oder von der Einzelmitgliederkonferenz für die Wahl des Diözesanausschuss Delegierte werden. Die Wahl ist persönlich; eine Vertretung im Diözesanausschuss ist nicht möglich. Die Amtszeit endet vorzeitig, bei der nächstfolgenden Diözesankonferenz, wenn die Person nicht mehr PfarrleiterIn ist oder ihre Delegation auf der Mitgliederversammlung oder der Einzelmitgliederkonferenz widerrufen wurde. Bei Austritt aus der KjG erlischt die Mitgliedschaft im Diözesanausschuss sofort.
Der Diözesanausschuss tritt nach Bedarf, mindestens jedoch viermal jährlich zusammen. Er wird von der Diözesanleitung 14 Tage vorher einberufen. Den Vorsitz hat die Diözesanleitung.

